Verjährungsfristen verlängern

18.03.2010

Angesichts mehrerer Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern (auch in Hessen) in der letzten Zeit fordert die Junge Union Hessen eine Verlängerung der Verjährungsfristen. Zurzeit verjährt sexueller Missbrauch strafrechtlich nach zehn Jahren, sobald das Opfer volljährig ist.

"Viele Opfer können erst Jahre später über das Erlebte sprechen und auch hier muss es möglich sein, die Täter angemessen zur Verantwortung zu ziehen", begründet die Referentin für Jugend, Soziales und ländlichen Raum im Landesvorstand, Katrin Schäfer, die Forderung. "Die Opfer haben ein Recht auf Aufklärung und Strafverfolgung der Taten. Sie selbst leiden ein Leben lang unter dem Geschehenen. Eine Anhebung der strafrechtlichen Verjährungsfrist ist daher sinnvoll."

Vor allem muss nach Meinung der Jungen Union aber die zivilrechtliche Verjährungsfrist für Schmerzensgeldzahlungen von drei Jahren, beginnend ab dem 21. Lebensjahr, verlängert werden.

Die Fälle sexuellem Missbrauchs wurden an Kirchen, als auch Internate, Sportvereine und andere Institutionen bis in das familiäre Umfeld bekannt. Dennoch dürfe man Kirchen nicht unter Generalverdacht stellen. Daher müsse es jetzt, so Schäfer, eine "lückenlose Aufklärung" durch die Staatsanwaltschaft in Kooperation mit den Institutionen geben.

Ein Runder Tisch zu der Problematik stößt bei der Jungen Union Hessen auf viel Zustimmung, solange an ihm alle Beteiligten mitwirken und er nicht in einer parteipolitischen Auseinandersetzung endet. "Das Wichtigste ist der Schutz der Kinder. Prävention kann nur über gezielte Aufklärung und aufmerksame Mitmenschen erzielt werden", sagt Katrin Schäfer abschließend.

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