Wie alt darf/muss man sein, um bei der JU Mitglied zu werden?

Mitglied der Jungen Union kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 der Satzung der JU Deutschlands). Der Eintritt in die Junge Union erfolgt immer in einen Kreisverband, die Mitarbeit in einem Verband richtet sich in der Regel nach dem Wohnort, häufig auch nach dem Arbeitsplatz. Neumitglieder, deren Wohnort nicht in Deutschland liegt, wählen einen Kreisverband aus, in den Sie eintreten.

Die Junge Union ist Mitglied in der Jungen Europäischen Volkspartei (JEVP), dadurch sind alle JU-Mitglieder auch Mitglieder der JEVP. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, explizit Mitglied der Jungen EVP zu werden.

Die Mitgliedschaft erlischt mit der Vollendung des 35. Lebensjahres, außer wenn Du zu diesem Zeitpunkt noch ein Amt in der JU innehaben solltest. Dann scheidest Du mit Ablauf Deiner Amtszeit aus der JU aus.