Mitgliederverwaltung

Zu Beginn der 90´er Jahre wurde von der CDU Deutschlands und den CDU Landesverbänden der Aufbau einer zentralen Mitgliederverwaltung in Form einer zentralen Mitgliederdatei (ZMD) in Auftrag gegeben. Dieses Datenverwaltungsprogramm wurde von der CDU nahen Union Betriebsgesellschaft (UBG) mit Sitz in Bonn entwickelt und von den jeweiligen Verbänden unter Anleitung der UBG eingerichtet. Die Vereinigungen der CDU, darunter auch die Junge Union Deutschlands und die Junge Union Hessen, wurden in das System eingebunden. Auf Seiten der CDU Hessen sind die Kreisverbände bzw. die Kreisgeschäftsstellen für die Mitgliederverwaltung im Rahmen dieses Systems zuständig. Ihnen obliegt die Pflege des gesamten Datenbestandes. In der Regel haben allein die Kreisgeschäftsstellen Zugriff auf die Daten. Auf Seiten der Jungen Union Hessen obliegt die Mitgliederverwaltung daher im Gegenzug den JU-Kreisverbänden in Zusammenarbeit mit den CDU-Kreisgeschäftsstellen. Im Einzelnen sind die JU Kreisvorsitzenden bzw. Kreisgeschäftsführer/innen dafür zuständig, den Datenbestand in Zusammenarbeit mit der/dem jeweiligen CDU Kreisgeschäftsführer/in bzw. der/dem in der Kreisgeschäftsstelle für die Datenverwaltung zuständigen Sachbearbeiter/in auf aktuellem Stand zu halten und z. B. auch Mitgliedsausweise zu beantragen. Die Landesgeschäftsstelle der Jungen Union Hessen ist für die Mitgliederverwaltung nicht zuständig, da sie weder rechtlich noch tatsächlich auf die Mitgliederdaten zugreifen darf bzw. kann. Sofern also Tätigkeiten zur Mitgliederverwaltung erforderlich sind, müssen sich die Betroffenen an den für sie zuständigen JU-Kreisverband wenden. Für Rückfragen steht die Landesgeschäftsstelle zur Verfügung. Wir bitten alle Adressänderungen dem JU-Kreisverband und der CDU-Kreisgeschäftsstelle mitzuteilen.