Die Junge Union Hessen fordert die Einführung eines Familiensplittings und die Erhöhung des Kindergeldes auf den Regelsatz des SGB II für Kinder. Im Regelsatz des SGB II wird der Bedarf abgebildet, der zum Existenzminimum des Kindes gehört. Die Junge Union Hessen möchte mit der Kindergelderhöhung erreichen, dass die Kosten des Existenzminimums des Kindes den Eltern tatsächlich zur Verfügung stehen. Heute wird das Existenzminimum des Kindes über den Kinderfreibetrag steuerfrei gestellt. Das ausgezahlte Kindergeld wird später mit dem Steuerfreibetrag verrechnet. Das Kindergeld liegt aber deutlich unterhalb des Existenzminimums des Kindes. Somit steht das Existenzminimum der Kinder heute nur Familien zur Verfügung, die voll von dem Kinderfreibetrag profitieren. Einhergehen soll die Erhöhung mit einer besseren steuerlichen Entlastung von Familien durch die Einführung eines Familiensplittings. Das Kindergeld soll auch in Zukunft, ähnlich wie heute, mit dem steuerlichen Vorteil, der sich durch die Kinder ergibt, verrechnet werden. Jede Familie soll auch in Zukunft nur vom Kindergeld oder dem steuerlichen Vorteil profitiert.

„Die jetzt vom Bundestag beschlossene Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro ist aus unserer Sicht ein Tropfen auf den heißen Stein. Familien leisten so viel für unsere Gesellschaft! Es darf nicht sein, dass Kinder ein Armutsrisiko sind,“ betont der Referent für Kommunales, Soziales und Familie der JU Hessen, Rene Kirch. Kirch, der selber Vater von vier Kindern ist, ergänzt: „Wir wollen nicht, dass alle Kosten der Familien auf die Gesellschaft umgelegt werden, aber zumindest das Existenzminimum sollte zur Verfügung stehen. Familien haben darüber hinaus schließlich noch weitere Kosten zu decken, wie die für größeren Wohnraum.“

Die Forderungen nach der Erhöhung des Kindergeldes, wie auch die Forderung nach der Einführung eines Familiensplittings stammen aus Beschlüssen des Landestages der Jungen Union Hessen. Sie sollen in ein familienpolitisches Papier der Jungen Union Hessen einfließen, das der Arbeitskreis Soziales gerade erarbeitet. „In dem Papier werden wir auch Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung unserer Forderungen aufzeigen. Den vom JU-Bundesvorsitzenden Paul Ziemiak gemachten Vorschlag zu einem Lastenausgleich zwischen Kinderlosen und Familien finde ich persönlich sympathisch. Wir werden ihn im Rahmen der Erarbeitung des familienpolitischen Papiers intensiv diskutieren“ erläutert Kirch.

Das Kindergeld wurde durch Beschluss des Bundestages auf 188 EUR für das erste und zweite Kind, 194 für das dritte Kind und 219 für das vierte Kind erhöht. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2015. Der Regelsatz des SGB II sieht für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren 234 EUR monatlich vor, für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ist ein Regelsatz in Höhe von 267,00 EUR  vorgesehen und für Kinder zwischen 15 Jahren und 18 Jahren wird ein Regelsatz in Höhe von 302,00 EUR berücksichtigt.

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