Die Junge Union Hessen lehnt das Tragen von Kopftüchern durch Richter oder Rechtsreferendare ab. Die Jugendorganisation reagiert damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, dass das Tragen des Kopftuchs bei einer Rechtsreferendarin für zulässig erklärt hatte.

„Die Neutralität der Rechtsprechung darf durch fundamentalistische Symbole nicht in Zweifel gezogen werden. Es ist gut, dass der Freistaat Bayern gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen will“, sagt der Beauftragte für Integration im Landesvorstand der Jungen Union Hessen, Jan Hermann. Richter und Rechtsreferendare seien Repräsentanten des Staates an sensibler Stelle. „Mit dieser Sensibilität verträgt es sich nicht, wenn der Eindruck entsteht, dass die Scharia das eigene Aussehen bestimmt“, meint Hermann.

Der Beauftragte für Integration im JU-Landesvorstand hält ein Leben nach der islamischen Scharia nicht für integrationsfördernd. „Wer sich verhüllt, schottet sich ab. Integration gelingt nicht durch Abschottung, sondern durch Offenheit“, erklärt Hermann. Die Junge Union Hessen stehe für eine offene und pluralistische Gesellschaft. „Integration gelingt nur, wenn beide Seiten dazu einen Beitrag leisten“, betont der JU-Beauftragte.

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