Die Junge Union (JU) Hessen dringt darauf, die Bezahlung von Homöopathika als Satzungsleistung der Krankenkasse zu verbieten, sofern klinische Studien deren Wirksamkeit nicht zweifelsfrei belegen.

„Homöopathische Mittel müssen denselben Prüfungen unterzogen werden wie andere medizinische Behandlungsverfahren. Erst wenn sie im wissenschaftlichen Test eine eindeutige Überlegenheit gegenüber Placebos aufweisen, dürfen sie als Satzungsleistung bezahlt werden“, meint Pauline Gutmann, Referentin für Gesundheit und Verbraucherschutz im Landesvorstand der Jungen Union Hessen.

Über 2/3 der über hundert deutschen Krankenkassen bieten homöopathische Arzneimittel als Satzungsleistung an. Viele Krankenkassen nutzen dies als Marketinginstrument für die Anwerbung von Neukunden.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass finanzielle Mittel aus dem allgemeinen Beitragsaufkommen für die Bezahlung von Präparaten ausgegeben werden, deren medizinischer Nutzen nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Wir befürworten mehr Evidenz im Gesundheitswesen und fordern eine Erstattung der Kosten durch die Kassen nur mit Wirknachweis“, so die JU-Gesundheitsreferentin.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag