Die Junge Union (JU) Hessen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass künftig die Studienplatzvergabe für Humanmediziner anders geregelt werden muss als in der Vergangenheit.

Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig sei. Das Auswahlverfahren verletze die Chancengleichheit der Studenten und sei in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilte das Gericht. Bund und Länder müssen somit bis Ende 2019 festlegen, welche weiteren Auswahlkriterien neben der Abiturnote relevant sind.

Die Junge Union fordert schon seit Längerem, dass bei der zentralen Vergabe von Medizinstudienplätzen, neben dem Notendurchschnitt und einer abgeschlossenen Ausbildung, auch die persönliche Eignung der Bewerber für den Arztberuf sowie langjähriges, ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden sollen.

„Wir setzen uns seit einigen Jahren für die Abwandlung der Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin ein. Wir wünschen uns leistungsstarke Studenten, die jedoch ebenso die nötige persönliche und soziale Eignung haben, um ein guter Arzt zu werden. Bei der Bewerberauswahl sollte der Fokus auch auf soziales Engagement, medizinische Berufserfahrung und psychosoziale Kompetenzen gerichtet sein. Des Weiteren fordern wir vor dem Hintergrund des Ärztemangels die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten, da zurzeit auf 11.000 Studienplätze 62.000 Bewerber kommen“, erklärt die gesundheitspolitische Referentin der JU, Pauline Gutmann.

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