Die Junge Union Hessen unterstützt Forderungen des Deutschen Kinderschutzbundes und des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick, künftig jede gewerbliche Verbreitung von Kindernacktbildern unter Strafe zu stellen. „Die Ereignisse um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy haben deutlich gemacht, dass es hier eine Strafbarkeitslücke gibt. Es ist unerträglich, dass Menschen, die Nacktaufnahmen von Kindern kommerziell verbreiten und somit Material an Pädophile liefern, durch das Ausnutzen eines rechtlichen Graubereichs nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Gleiches gilt für die Käufer solcher Bilder“, erklärt Melanie Bleier, Referentin für Justiz im Landesvorstand der Jungen Union Hessen.

Der JU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Heck kündigte an, sich als Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages für einen erweiterten Straftatbestand gegen Kinderpornographie einzusetzen: „Ein solch erweiterter Straftatbestand ist vor allem deshalb geboten, da die Opfer von Kinderpornographie ihr Leben lang unter der Verbreitung der Bilder leiden. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Strafbarkeit ihrer Peiniger derzeit davon abhängt, in welcher Weise die Kinder unbekleidet dargestellt werden.“ Heck wünscht sich für die rechtliche Klarstellung ein zügiges Gesetzgebungsverfahren mit breitem parlamentarischen Konsens. „Das Thema Kinderpornographie eignet sich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen“, sagte Heck.

 

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Dr. Stefan Heck

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