Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Behandlung von Vereinen (Aktenzeichen VR 52/15) stößt bei der Jungen Union (JU) Hessen auf großes Unverständnis. In dem Urteil wird Vereinen die Gemeinnützigkeit und somit die steuerlichen Vorteile abgesprochen, weil diese Frauen oder Männer in ihrer Satzung als Vollmitglieder ausschließen.

„Das Urteil trifft die zahlreichen Männergesangvereine, Frauenchöre und Schützenbruderschaften hart und verfehlt schlicht die Realität. Diese Vereine dienen ohne Zweifel ebenso dem Gemeinwohl!“, stellt der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Hessen, Sebastian Sommer fest. Für die Vereine bedeutet dieses Urteil den Verlust der Steuerfreiheit (Gewerbe- und Körperschaftssteuer) sowie die Möglichkeit für den Schatzmeister, nach einer Spende an den Verein eine entsprechende Spendenquittung auszustellen.

Die Junge Union Hessen sieht Vereinssatzungen, die nicht geschlechtsneutral formuliert sind, nicht als Diskriminierung, sondern als Ausdruck der kulturellen Vielfalt an. Die JU fordert Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auf, klar Stellung zu beziehen. „Den Vereinen dürfen keine weiteren bürokratischen Steine in den Weg gelegt werden. Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Auch Männergesangvereine, Frauenchöre und Schützenbruderschaften bereichern unsere Kultur und müssen in ihrem Wirken unterstützt werden“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der JU Hessen, Sebastian Sommer.

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