Ausgelöst wurde die Debatte von dem Lehramtsstudenten Lukas Honemann im Frühjahr 2021. Er hatte eine schlechtere Bewertung bekommen, weil er keine geschlechtergerechte Sprache in seiner Studienarbeit verwendete. Daraufhin bezog Honemann öffentlich Stellung. Die Universität Kassel gab anschließend ein Rechtsgutachten in Auftrag, das nun veröffentlicht wurde.

Die Junge Union Hessen kritisiert die späte Veröffentlichung des Gutachtens und sieht sich durch dieses bestätigt. Die aktuelle Berichterstattung sowie die Feststellungen des Gutachtens, kommentiert der Referent für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Nils Zeißler, wie folgt: „Es gibt keine verpflichtenden Vorgaben zum Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache an Universitäten. Aus diesem Grund ist es bedenklich, seitens der Universität Kassel einen Sprachgebrauch in einer wissenschaftlichen Arbeit zu reglementieren und darüber hinaus zu bestrafen. Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass die geschlechtergerechte Sprache nicht als allgemeine Grundvoraussetzung verwendet werden darf, da sie gegenüber Grammatik und Rechtschreibung nicht in gleicher Weise allgemein anerkannt sei.“

Das Gutachten betont zudem, dass die Berücksichtigung geschlechtergerechter Sprache als sog. „Element prüfungsspezifischer Bewertung“ dabei nicht willkürlich ausfallen darf. Hierbei ist der „Antwortspielraum des Prüflings“ zu respektieren, dem ein abweichender Sprachgebrauch dann nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf.

Auch der Ring Christlich-Demokratischer Studenten kritisiert das Vorgehen in Kassel. „Es überschreitet die Kompetenz einzelner Professoren, Dozenten oder Korrektoren, die eigenen politischen Vorstellungen und Meinungen als Bewertungsmaßstäbe für Rechtschreibung bei Klausuren heranzuziehen. Die Rechtschreibung ist in Deutschland klar festgelegt. Davon abzuweichen, widerspricht der Chancengleichheit im Studium und bei der Prüfungsbewertung. Das nun veröffentlichte Gutachten bestätigt diese Auffassung eindeutig.“, so die Landesvorsitzende des RCDS Hessen, Natalie Krause.

Die Junge Union Hessen lehnt auch weiterhin eine allgemeine Verpflichtung zum Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache in den Schulen und Hochschulen ab und fordert das zuständige Ministerium dazu auf, für Klarheit an den hessischen Hochschulen zu sorgen. „Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehenden darf nicht den Schutz der Lehrfreiheit genießen.“, so Sommer.

„Wir als Junge Union möchten niemanden vorschreiben wie er persönlich zu sprechen oder zu schreiben hat. Diese Entscheidung sollte jedem selbst überlassen werden.“, machen Sommer und Zeißler abschließend deutlich.

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Kontaktperson

Nils Zeißler

Referent für Bildung, Wissenschaft und Kultur

+49 6257 68211
nils.zeissler@ju-hessen.de