Die Junge Union Hessen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht rechtens ist. Grundsätzlich sei das Modell des Rundfunkbeitrags aber verfassungsgemäß. Die Junge Union Hessen nimmt das Urteil zum Anlass, um auf notwendige Reformen hinzuweisen. „Wir machen uns für einen qualitativ hochwertigen, öffentlichen und unabhängigen Rundfunk stark, der solide finanziert werden muss. Diese Instanz ist und bleibt existenziell wichtig für unser Land“, erklärt der zuständige Referent für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung im JU-Landesvorstand, Jens Fleck und fügt hinzu: „um dieses Niveau zu halten und gleichzeitig für ein gerechtes Beitragssystem zu sorgen, sind nun schrittweise Reformen notwendig.“

Im aktuellen Beitragssystem wurden insbesondere Personen mit einem Zweitwohnsitz benachteiligt. Von dieser Regelung waren auch viele Azubis und Studenten betroffen. „Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht länger erhoben werden darf“, so Jens Fleck. „Zudem sehen wir das Urteil als große Chance für überfällige Reformen“, sagt Fleck weiter. Die Junge Union setzt sich dafür ein, dass vorhandene Sparpotentiale entschiedener genutzt werden, um eine Senkung des Rundfunkbeitrags zu ermöglichen. „Wir fordern einen maximalen Rundfunkbeitrag von 120 Euro im Jahr, mit der Option diesen an die Inflation anzupassen“, macht Fleck deutlich. Die aktuell jährlich erhobenen 210 Euro sind aus Sicht der Jungen Union für viele Haushalte eine große Mehrbelastung, die die Akzeptanz des Beitragssystems gefährden. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und darf die Bürger nicht über Gebühr belasten“, so Fleck. Aus Sicht der Jungen Union Hessen sollen die Gebühren ausschließlich für Qualitätsjournalismus, kulturrelevantes Fernsehen und Hörfunk ausgegeben werden. Unterhaltungsfernsehen soll in Zukunft demnach ausschließlich privat finanziert werden.

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