Anlässlich der Vorstellung des Berichts der von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzten Experten-kommission zur Reform der Tötungsdelikte äußert sich die Junge Union Hessen kritisch zu den Reformbestrebungen.

Der justizpolitische Sprecher der Jungen Union Hessen, Christopher Lipp, erläutert die Kritik von Hessens größter politischer Jugendorganisation wie folgt: „Die von Bundesjustizminister Maas losgetretene Debatte zur Reform der Tötungsdelikte ist leider zu großen Teilen Symbolpolitik und vor dem Hintergrund zahlreicher akuter Herausforderungen für das deutsche Strafrecht, etwa in Bezug auf den Islamismus und die rasant steigende Internetkriminalität, derzeit verfehlt. Die Defizite der Norm des Paragrafen 211 des Strafgesetzbuches sind seit Jahrzehnten bekannt und die Rechtsprechung hat praktikable Lösungen entwickelt um diese auszugleichen. Die nun diskutierten Reformvorschläge fassen die in der Rechtswissenschaft geführte Diskussion um die Abgrenzung von Mord und Totschlag zusammen, würden aber im Falle ihrer gesetzgeberischen Verwirklichung wenig an der Rechtspraxis ändern. Aus systematischen und historischen Gründen wäre es sicher wünschenswert, unter anderem von der Beschreibung eines Tätertyps im Rahmen des Paragrafen 211 des Strafgesetzbuches Abstand zu nehmen und vielmehr auf die Tathandlung als solche abzustellen, allerdings würde es sich dabei weitgehend um eine rein symbolische Korrektur des Gesetzes handeln."

Die Junge Union sieht weiter den Vorschlag der Expertenkommission, die Verwirklichung eines sog. Mordmerkmals des Paragrafen 211 Strafgesetzbuch künftig nicht mehr zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu verknüpfen, kritisch. Zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit sollen Gerichte laut dem Expertenbericht die Möglichkeit haben, von der lebenslangen Freiheitsstrafe abzuweichen und eine zeitlich begrenzte Strafe zu verhängen.

„Die Tötungsdelikte des Strafgesetzbuches sollen als Schutzgut das Leben und damit das elementare Rechtsgut eines jeden Menschen schützen. Dieses Rechtsgut darf niemals relativiert werden, weshalb wir eine Abkehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Verwirklichung eines Mordmerkmals des Paragrafen 211 Strafgesetzbuch ablehnen. Neben den Unsicherheiten wie der Vorschlag der Expertenkommission in Bezug auf die Möglichkeit des Verzichts auf eine lebenslange Freiheitsstrafe trotz Vorliegens eines Mordmerkmals gesetzgeberisch umgesetzt werden soll, hat auch in Bezug auf diese Fragestellung die Rechtsprechung bereits handhabbare Instrumentarien zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit entwickelt. Bereits nach der geltenden Rechtsprechung kann in Einzelfällen auf eine lebenslange Freiheitsstrafe verzichtet werden, obwohl ein Mordmerkmal erfüllt ist. Zurecht kann man in Bezug auf diese vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfolgenlösung kritisieren, dass es sich hierbei um eine Problemlösung jenseits des Gesetzes handelt. Allerdings führt die aktuelle Rechtsprechung auf diesem Weg zu angemessenen Urteilen und einem hohen Maß an Einzelfallgerechtigkeit. Der Reformvorstoß des Bundesjustizministers würde auch an dieser Stelle wenig an der Rechtspraxis ändern. Die Junge Union Hessen fordert daher Bundesjustizminister Maas auf, endlich die dringenden Herausforderungen des deutschen Strafrechts, etwa in Bezug auf den Islamismus, die Internetkriminalität oder Kinderpornografie, anzugehen anstatt sich mit Symbolpolitik, die für die Rechtspraxis weitgehend folgenlos ist, zu beschäftigen."

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Kontaktperson

Christopher Lipp

Wissenschaft, Kunst und Justiz