Die Junge Union Hessen lehnt die Forderungen aus der SPD nach einer Abschaffung des § 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, ab. „Die Kritiker verkennen Sinn und Zweck dieser Regelung. Die aktuelle Gesetzeslage wurde eingeführt, um dem Schutz menschlichen Lebens zu dienen", erinnert Akop Voskanian, Referent für Justiz im Landesvorstand der Jungen Union Hessen, an die Rechtslage.

Eine ungewollte Schwangerschaft sei in ihrer Gesamtheit ein sehr sensibles Thema. „Wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird, muss diese Entscheidung wohl überlegt sein. Der Gesetzgeber sieht aus guten Gründen eine allumfassende Beratung vor, die Risiken und Folgen einer solchen Entscheidung darstellt. Seitens der Beratungsstellen müssen andere Auswege aufgezeigt werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes schützen. Die Aufhebung des Werbeverbots würde Tür und Tor für einen unsachgemäßen Umgang öffnen und zu einer Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen führen, die in einer unethischen Bewerbung von Abtreibungen enden würde“, kritisiert Akop Voskanian.

„Die Aufhebung oder Lockerung des § 219a StGB wäre zudem verfassungsrechtlich problematisch, da das Werbeverbot den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz menschlichen Lebens entspricht“, erklärt der JU-Justizreferent.

Betroffenen müssten andere Möglichkeit aufgezeigt werden. Die Junge Union Hessen fordert daher, eine breit angelegte öffentliche Kampagne zu Adoptionen zu starten. Diese sollte dauerhaft etabliert werden, um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche künftig zu verringern; dabei müsse vermittelt werden, dass eine Freigabe zur Adoption im Falle einer ungewollten Schwangerschaft der bessere Weg sei.

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