Bischof: „Klientelpolitik hat im Umweltministerium nichts zu suchen“

Die Junge Union Hessen begrüßt die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV). Am Mittwoch urteilte das höchste Hessische Gericht, dass die Schonzeiten für Waschbär, Marderhund, Steinmarder, Fuchs und Blässhuhn nicht verfassungsgemäß seien und somit vom zuständigen Ministerium angepasst werden müssen. „Das Gericht hat nun bestätigt, was die Hessischen Jägerinnen und Jäger schon längst wussten. Der übermäßig lange Schutz dieser Wildarten gefährdet das Gleichgewicht unserer heimischen Flora und Fauna. Der Staatsgerichtshof hat dieser Willkür nun endlich ein Ende gesetzt“, sagt Anna-Maria Bischof, Referentin für Umwelt, Landwirtschaft und ländlicher Raum der Jungen Union Hessen.

Durch die Änderung der Jagd- und Schonzeiten soll ermöglicht werden, dass Jungtiere ganzjährig bejagt werden dürfen. Bereits Ende 2019 hat Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) eine Aufhebung für die Schonzeiten von jungen Waschbären angekündigt. „Leider brauchte Frau Hinz insgesamt zu lange, um ihre Fehlentscheidungen aus der Vergangenheit zu revidieren. Diese Uneinsichtigkeit geht auf Kosten unserer Natur und ist verantwortungslos“, so Bischof weiter.

Die leichtfertige Klientelpolitik wird auch in anderen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes deutlich. So wurde, um den Ausbau der Windenenergie voranzutreiben, der Schutzabstand für die Mopsfledermaus und die große Bartfledermaus aus politischen Gründen reduziert. „Diese Fehlentscheidung muss im Sinne eines nachhaltigen Schutzes dieser bedrohten Arten sofort rückgängig gemacht werden. Wir setzen uns für einen Natur- und Artenschutz ein, der seinen Namen verdient. Oberflächliche Klientelpolitik hat im Umweltministerium nichts zu suchen“, fordert Bischof abschließend.

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