Der Vorschlag des Bundesinnenministers Thomas de Maizière, Terroristen bei deren Ausreise aus Deutschland die Personalausweise bzw. Reisepässe zu entziehen, um deren Bewegungsfreiheit einzuschränken, wird von der Jungen Union Hessen begrüßt. Darüber hinaus fordert die JU, denjenigen Personen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit, die sich in den Dienst einer terroristischen Organisation stellen und sich damit gegen die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wenden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. „Ein Terrorist gehört nicht mehr zu unserer Gemeinschaft, wenn er gegen den eigenen Staat und die Bevölkerung in den vermeintlichen ‚heiligen Krieg‘ zieht. Wir plädieren daher für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft“, so der Landesreferent für Inneres und Sport im JU Landesvorstand Hessen, Bastian Zander.

 

Hintergrund ist die derzeitige Abwanderung deutscher Salafisten in die Krisenregion in Syrien und dem Nordirak. Nach Angaben der Behörden sollen rund 300 Islamisten aus Deutschland bereits ausgereist sein, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (kurz IS) anzuschließen.

Mit der Forderung nach Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft soll den zuständigen Behörden – neben den bereits bestehenden Maßnahmen – ein weiteres Handlungsinstrument zur Verfügung gestellt werden. Die Entziehung ist zwar per se grundgesetzwidrig, allerdings gibt es legitime Möglichkeiten des Verlusts der deutschen, doppelten Staatsangehörigkeit: So führt bereits der freiwillige Militärdienst in einem ausländischen Staat zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern der Militärdienstleistende nicht aufgrund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist. „Wenn Personen die Staatsangehörigkeit aberkannt wird, weil sie in einer anderen Armee dienen, muss es daher erst recht die Möglichkeit geben, denjenigen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, die sich einer terroristischen Gruppierung anschließen, deren oberstes Ziel es ist gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen. Als Anhaltspunkt kann hier beispielsweise die Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, zur Bekämpfung des Terrorismus dienen, die der EU-Ministerrat aufgestellt hat“, äußert sich Zander.

 

Die Vorteile, die die deutsche Staatsangehörigkeit für Terroristen attraktiv machen, wie zum Beispiel die visumsfreie Einreise in westliche Staaten und nach Israel, sollten mit der Verlustmöglichkeit jenen Terroristen nicht mehr zur Verfügung stehen. „Andere Weltanschauungen, so extrem sie teilweise auch sein mögen, sind Teil unseres Rechtsstaates, die bis zu einem gewissen Grad auch tolerierbar und aushaltbar sind. Jedoch besteht die Pflicht, unseren Rechtsstaat vor dieser Art des Missbrauchs zu schützen. Es sind Werte und Grundsätze mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden. Wer als Mitglied einer terroristischen Organisation gegen diese Errungenschaften aktiv und mit Waffengewalt kämpft, dem sollten diese Rechte auch aberklärt werden können“, sagt Bastian Zander abschließend.

 

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