Die Junge Union (JU) Hessen beschäftigt sich aus Anlass diverser Gewaltexzesse jugendlicher Straftäter, die Rufe nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts haben laut werden lassen, seit geraumer Zeit intensiv mit einer möglichen Verschärfung des Jugendstrafrechts. Dabei setzt sich die JU kritisch damit auseinander, ob eine Verschärfung des Jugendstrafrechts zur Bekämpfung der Jugendkriminalität beitragen und ähnliche Fälle verhindern kann. Um dies zu klären veranstaltete die JU am vergangenen Samstag ein Diskussionsforum mit Experten aus Justiz, der Gewaltpräventionsinitiative der Hessischen Landesregierung, dem Netzwerk gegen Gewalt, und Politik.

Im Einzelnen ging es darum zu klären, ob durch eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahre, eine Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre, die Einführung eines Warnschussarrests als zusätzliches Zuchtmittel in das Jugendgerichtsgesetz, eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre und eine Vereinfachung der Bedingungen zur Abschiebung von ausländischen Jugendlichen Straftaten vorgebeugt werden kann.

Die Referenten waren sich weitgehend darüber einig, dass all diese Maßnahmen nur ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels sein können. Man müsse sich von dem Gedanken verabschieden, dass die Strafjustiz alle Probleme lösen könne. Eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität sei nur dadurch zu erreichen, dass die bestehenden Institutionen (Jugendhilfe, Jugendämter, Netzwerk gegen Gewalt, Polizei, Staatsanwaltschaft) besser vernetzt und vor allem die Hürden des Sozialdatenschutzes abgesenkt würden, die häufig (vorgeschoben) eine Zusammenarbeit der Stellen verhindern. Da die meisten straffälligen Jugendlichen die Dimension ihres Handelns nicht begreifen, muss eine Verschärfung des Jungendstrafrechts von einer Intensivierung der Präventionsarbeit flankiert werden. Mit Blick darauf sprachen sich die Referenten dafür aus, die hohen, für einen Warnschussarrest zu investierenden Haushaltsmittel besser in die Jugendarbeit und die Förderung anderer Projekte, wie etwa den Täter-Opfer-Ausgleich (ein Verfahren, in dem durch professionelle Vermittlung Opfer und Täter darin unterstützt werden sollen, eine von beiden akzeptierte (im)materielle Wiedergutmachung des durch die Strafe entstandenen Schadens miteinander zu vereinbaren), zu investieren. Zurzeit kämen diese Mediationsverfahren zu kurz, da die Kommunen diese finanzieren müssen und in Zeiten knapper Kassen dafür am wenigsten Geld haben.

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters standen die Diskutanten unterdessen skeptisch gegenüber. Wenn man sich dafür entscheide, müsse man beachten, dass Strafverfolgung bei Kindern einen rein pädagogischen Ansatz haben müsse. Dieser setzt voraus, dass Straftaten von Kinder unter 14 Jahren nicht vor einem Jugendgericht, sondern vor „anderen Gerichten“ verhandelt würden, die weitergehende pädagogische Befugnisse als Jugendrichter haben und den kindlichen Straftäter aus dem kriminellen Sog mit erzieherischen Mitteln herausziehen können.

Christoph Bausewein, zuständiger Referent für Justiz im Landesvorstand der JU, sieht die JU Hessen durch die Expertenrunde in ihrer Position bestätigt: „Die Diskussionsrunde hat deutlich gezeigt, dass eine wohl überlegte Verschärfung des Jugendstrafrechts sinnvoll ist, gleichsam aber vor allem präventiv agierenden Institutionen gestärkt und eine ressortübergreifenden Zusammenarbeit in den Blick genommen werden müssen.“

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