Die Junge Union (JU) Hessen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. "Wiederholt zeigte das Verfassungsgericht Augenmaß in der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Mit der Anordnung einer gesetzlichen Neuregelung längstens bis zum 31. Mai 2013 hat das Gericht die Länder vor einer fatalen sofortigen Nichtigkeit und daraus resultierenden unmittelbaren Entlassung von hochgefährlichen Personen bewahrt", so Christoph Bausewein, Referent für Justizpolitik im Landesvorstand der JU Hessen in einer ersten Stellungnahme. Die JU betont hierbei, dass die Gefahr nicht geringer geworden sei, die von (potentiellen) Sicherungsverwahrten ausgehe. Aus diesem Grunde fordert die JU, dass es innerhalb der vom Verfassungsgericht gesetzten Grenzen keine Denkverbote geben darf. "Wir müssen gut überlegen, wie wir bei knappen Mittel die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten und den Anforderungen des Grundgesetzes genügen", so Bausewein abschließend.

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