Die Junge Union Hessen sieht die heutige Anhörung zur Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes als Bestätigung für ihre Forderung nach einer Reform der studentischen Mitbestimmung. „Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass hier der Gesetzentwurf von CDU-Ministerin Kühne-Hörmann noch nachgebessert werden muss”, so Stephan Klenner, wissenschaftspolitischer Sprecher der Jungen Union Hessen (JU).

Die JU fordert, das Studentenparlament künftig gemeinsam mit dem Senat der Hochschule zu wählen. Studentische Senatsmitglieder gehören somit automatisch der Hauptinteressenvertretung der Studenten an. Zudem soll das Studentenparlament zu einem Drittel aus Vertretern der Fachschaftsräte bestehen.

„Der jetzige Gesetzentwurf lässt offen, wie Studentenvertretung künftig organisiert wird. Wir wünschen uns hier jedoch ein klares Signal für eine bessere Einbeziehung der Fachschaftsräte. Nur so sind alle Fachbereiche künftig an der studentischen Mitbestimmung beteiligt”, erklärt Stephan Klenner. An vielen Hochschulen ist es derzeit Realität, dass manche Fachbereiche gar nicht im Studentenparlament vertreten sind.

Als „ungewöhnlich” bezeichnete das JU-Vorstandsmitglied die Streichung des Rechnungsprüfungsausschusses, der bisher der Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) dient, aus dem Hochschulgesetz. „Die Opposition innerhalb der studentischen Gremien braucht diesen Ausschuss als Mittel der parlamentarischen Kontrolle. Wenn das Gesetz ein solches Gremium nicht verlangt, kann die Mehrheit im Studentenparlament diesen wichtigen Ausschuss einfach abschaffen”, kritisiert Stephan Klenner.

Positiv sieht die Junge Union Hessen die Stärkung der Hochschulräte im Gesetzentwurf: Die JU begrüßt externen Sachverstand an den Universitäten. Auch die stärkere Selbstständigkeit der Hochschulen ist eine Kernforderung des Verbandes.

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