Zurzeit gibt es täglich neue Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern – auch in Hessen. Hierbei sind sowohl Kirchen, als auch Internate, Sportvereine und andere Institutionen bis in das familiäre Umfeld hinein betroffen. Dennoch darf man die Kirche nicht unter einen Generalverdacht stellen. Nicht nur die Kirche, auch die Schulen und Vereine haben eine Vorbildfunktion in unserer Gesellschaft, der sie nachkommen müssen.

„Es muss eine lückenlose Aufklärung erfolgen, bei der die Institutionen eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten“, so Katrin Schäfer, Referentin für Jugend, Soziales und ländlichen Raum bei der Jungen Union Hessen.

Die derzeit geltenden Verjährungsfristen sind nach Ansicht der Jungen Union zu kurz. Sexueller Missbrauch verjährt strafrechtlich nach 10 Jahren, sobald das Opfer volljährig ist. „Viele Opfer können erst Jahre später über das Erlebte sprechen und auch hier muss es möglich sein, die Täter angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Die Opfer haben ein Recht auf Aufklärung und Strafverfolgung der Taten. Sie selbst leiden ein Leben lang unter dem Geschehenen. Eine Anhebung der strafrechtlichen Verjährungsfrist ist daher sinnvoll“, so Schäfer weiter. Vor allem muss nach Meinung der Jungen Union aber die zivilrechtliche Verjährungsfrist für Schmerzensgeldzahlungen von drei Jahren, beginnend ab dem 21. Lebensjahr, verlängert werden.

Durch die aktuellen Entwicklungen werden viele Fälle bekannt, in denen Mitwisser jahrelang geschwiegen haben. Die Junge Union Hessen begrüßt die Einrichtung eines Runden Tisches. Hierbei müssen alle Beteiligten mitwirken und es darf keine parteipolitische Auseinandersetzung werden. „Das wichtigste ist der Schutz der Kinder. Prävention kann nur über gezielte Aufklärung und aufmerksame Mitmenschen erzielt werden“, so Schäfer abschließend.

 

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