Der Landesvorstand der Jungen Union Hessen hat ein 12-Punkte-Programm zur Reform der Hessischen Verfassung beschlossen. Die Junge Union fordert darin die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassungspräambel, die Verankerung der Staatsziele Generationengerechtigkeit, Ehrenamtsstärkung und Kultur im Verfassungstext und möchte die christlichen Feiertage einschließlich des Reformationstages durch die Verfassung schützen. Die Jugendorganisation setzt sich außerdem für die Aufnahme eines Computer-Grundrechts, den Schutz der Hessenhymne und eine Stärkung des Hessischen Staatsgerichtshofs ein. Zudem möchte die Junge Union das passive Wahlalter zum Landtag auf 18 Jahre senken, die Direktwahl der Landräte abschaffen und eine 2,5%-Hürde bei Kommunalwahlen einführen. Der Hessische Landtag berät derzeit in einer Enquete-Kommission über die Reform der Hessischen Verfassung. Über den neuen Verfassungstext werden die Hessen voraussichtlich am Tag der Landtagswahl 2018 abstimmen.

„Mit unserem Forderungskatalog bringen wir uns aktiv in den Verfassungsdiskurs ein“, sagte der JU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Heck nach der Beschlussfassung im JU-Landesvorstand. Heck hob insbesondere das Staatsziel der Generationengerechtigkeit hervor: „Die Interessen der jungen Generation müssen auch in einer alternden Gesellschaft Berücksichtigung finden. Dieses Anliegen ist uns so wichtig, dass uns ein Schutz durch die Verfassung erforderlich erscheint“, erklärte der Bundestagsabgeordnete.

Der Referent für Justiz im JU-Landesvorstand, Christopher Lipp, sieht die Forderung nach Aufnahme eines „Computer-Grundrechts“ als „rechtspolitische Antwort auf die Digitalisierung“. Das Computer-Grundrecht wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz informationstechnischer Systeme in den vergangenen Jahren entwickelt, ist bislang aber im Wortlaut keiner Verfassungsnorm enthalten. „Die anstehende Verfassungsreform bietet die Möglichkeit, dies zu ändern“, erläuterte Lipp. Die Junge Union greife mit der Forderung eine Idee des Wiesbadener Staatsrechtlers Prof. Dr. Martin Will auf.

Der Feiertagsschutz in der Hessischen Verfassung soll nach Vorstellung der Jungen Union stark ausgeweitet werden. „Bisher ist nur der Tag der Arbeit am 1. Mai verfassungsrechtlich geschützt, den christlichen Feiertagen kommt hingegen nur einfacher Gesetzesschutz zu. Wir wollen unseren kulturellen Schatz durch Aufnahme in die Verfassung langfristig bewahren und wünschen uns, dass in Hessen künftig auch der Reformationstag als arbeitsfreier Feiertag geschützt wird“, sagte der Vorsitzende des JU-Arbeitskreises Verfassungsfragen, Matthias Friehe.

Die Junge Union Hessen wird ihr 12-Punkte-Programm zur Reform der Landesverfassung auf einer Kreisvorstandskonferenz am 21. Januar 2017 mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Vertretern der CDU-Landtagsfraktion in Weilburg diskutieren.

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Dr. Stefan Heck

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