Die Junge Union Hessen spricht sich für eine weitere Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) aus. „Das hessische Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit leistet bereits jetzt eine hervorragende Arbeit. Eine weitere Stärkung würde die Möglichkeit bieten, zusätzliche Anreize für die interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen und die Kommunen noch intensiver bei der Umsetzung zu unterstützen“, erklärt dazu Roland Mittmann, Referent für Kommunalpolitik und Regionalentwicklung im Landesvorstand der Jungen Union.

„Es hat sich bewährt, dass politische Entscheidungen auf Gemeindeebene getroffen werden – denn Gemeindevertreter und Gemeindevorstand haben unmittelbaren Bezug zu den Sachfragen vor Ort“, erläutert Mittmann. „Bei vielen Aspekten der kommunalen Verwaltung bietet sich jedoch eine gemeinschaftliche Erledigung an. Gemeinsame Gebäude, Geräte und Mitarbeiter entlasten die öffentliche Hand und damit auch den Steuerzahler.“ Die Bündelung der Verwaltungsabläufe sollte so erfolgen, dass die Bürgernähe nicht darunter leide, meint die Junge Union: Verwaltungsvorgänge mit Bürgerkontakt sollten in Bürgerbüros in den jeweiligen Gemeinden durchgeführt werden können. Die zunehmende Digitalisierung schaffe hierfür die nötigen Voraussetzungen. Darüber hinaus sei das Angebot von eGovernment-Dienstleistungen eine wichtige Ergänzung, die es den Bürgern ermögliche, Verwaltungsvorgänge zu Hause am Computer selbst durchzuführen.

Entscheidend sei zudem, dass die derzeit offenen Fragen bei der IKZ rasch geklärt würden. So sei bislang unklar, ob privatrechtliche IKZ-Betriebe der Umsatzsteuerpflicht unterlägen. Für gemeinsame Standesamtsbezirke sollten die benötigten Standesamtsnummern zur Verfügung gestellt werden. Und auch gemeinsame Einwohnermeldeamtsbezirke sollten künftig möglich sein: „Unserer Auffassung nach bleibt der Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, wenn von einer anderen Verwaltungsinstitution innerhalb desselben Landkreises darauf zugegriffen wird“, so Mittmann.

Weite sich die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden auf immer mehr Bereiche der Verwaltung aus, sei das konsequente Resultat ein Verwaltungszusammenschluss der Gemeinden – ohne Aufgabe der rechtlichen Selbständigkeit. „Mit dem Gemeindeverwaltungsverband und der Verwaltungsgemeinschaft, bei der eine Gemeinde die Aufgaben anderer Gemeinden übernimmt, bietet das hessische Kommunalrecht bereits Strukturen, die sich auch auf die nahezu vollständige Übernahme der Verwaltungsaufgaben ausweiten ließen – wie in anderen Bundesländern“, berichtet Mittmann. Denkbar sei darüber hinaus, weitere Aufgaben auf Landkreisebene zu bündeln, den Bürgern jedoch nach wie vor zu ermöglichen, diese im Bürgerbüro ihrer Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Diese Option solle auch verstärkt für Aufgaben der Landkreise geschaffen werden.

Wichtig ist der Jungen Union, dass die politischen Strukturen der bestehenden Gemeinden nicht über die bestehende Möglichkeit zum freiwilligen Zusammenschluss hinaus angetastet werden. „Die hessische Gebietsreform der 70er Jahre hat klar gezeigt, dass die die Schaffung größerer Verwaltungseinheiten auf deutlich geringere Akzeptanz in der Bevölkerung stößt, wenn sie mit einer formalen Auflösung der bisherigen Gemeinden als Ebene lokaler Identifikation und politischer Entscheidungen einhergeht“, so Mittmann abschließend.

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