Anlässlich der für das Jahr 2021 geplanten Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) haben die Junge Union Hessen (JU) und der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) einen Forderungskatalog für die Gesetzesänderung erarbeitet. „Die vergangenen Jahre haben Schwächen in der hessischen Hochschullandschaft aufgezeigt. Das HHG ist für die Hessischen Hochschulen von enormer Bedeutung. Wir müssen die hessischen Hochschulen jetzt zukunftsfähig machen“, erklärt Sebastian Sommer, Landesvorsitzender der Jungen Union Hessen.

JU und RCDS sind sich einig, dass Extremismus jeglicher Art an unseren Hochschulen keinen Platz hat. „Leider ist häufig zu beobachten, dass Hochschulgruppen an den politischen Rändern agieren und mit studentischen Mitteln extremistische Gruppen finanzieren. Wir fordern daher eine Extremismusklausel im Hessischen Hochschulgesetz, um gegen Extremismus vorzugehen. Grundsätzlich darf es nicht erlaubt sein, mit studentischen Mitteln extremistische Gruppen zu finanzieren“, fordert Nils Zeißler, Referent für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Bei den Finanzen der Allgemeine Studierendenausschüsse (AStA) an den Hochschulen sehen JU und RCDS viel Nachholbedarf. „Ein AStA nach dem anderen Gerät für seine Buchhaltung in die Kritik. Die Hochschulen kommen ihrer Kontrollaufgabe der Buchhaltung der ASten und StuPa schon längst nicht mehr hinreichend nach. Wir fordern ordentliches haushalten und eine externe Wirtschaftsprüfung der hessischen ASten. Studentische Gelder dürfen nicht verschwendet, sondern nur für studentische Zwecke eingesetzt werden“, erklärt Zeißler.

Die jungen Christdemokraten stehen zudem für das Leistungsprinzip ein und lehnen Quotenregelungen ab. „Gerade im Ehrenamt ist es wichtig, dass die Ämter aus eigenem Antrieb und Motivation ausgeübt werden. Die gleichberechtigte Vertretung von Männer und Frauen in studentischen Gremien ist ein wichtiges Ziel, das jedoch nicht durch die Festlegung einer willkürlichen Quote befriedigend erreicht werden kann. Die Entscheidung über die Besetzung, sollte unter Aspekten, wie Erfahrung und vor allem Eignung, geschehen. Wer den Leistungsgedanken untergräbt, riskiert eine Fehlbesetzung mit nicht qualifiziertem Personal“, so der Referent für Bildung, Wissenschaft und Kultur abschließend.

Nach Ansicht des CDU-Nachwuchses haben studentische Vertretungen die Aufgabe, die Interessen aller Studentinnen und Studenten bezüglich der Hochschulpolitik zu artikulieren. „Und gerade hier gibt es noch einiges zu tun. Die digitale Lehre, Bibliothekskapazitäten, das Mensaangebot und vieles weitere sind Themen, bei denen sich die studentischen Vertretungen für die Studierendenschaft einsetzen müssen. Ausdrücklich nicht ihre Aufgabe ist die Äußerung zu allgemeinen politischen Themen und die Finanzierung von allgemeinpolitisch agierenden Gruppen. Daher sind wir für einen Beibehaltung des hochschulpolitischen Mandats“, sagt Nils Zeißler.

Weiter setzen sich JU und RCDS gegen eine Zivilklausel und für die Freiheit der Forschung ein. „Erfolgreiche Forschung muss frei sein. Selbstverständlich hat auch die Forschung ethische Grenzen, aber eine Zivilklausel - also ein generelles Verbot für militärische Forschung - ist ein großer Fehler. Zum einen ist militärische Forschung wichtig. Unsere Soldaten sollten die bestmögliche Ausrüstung erhalten. Das ist das Mindeste, was wir für sie tun können. Zum anderen kommen Ergebnisse militärischer Forschung auch sehr oft der Allgemeinheit zu Gute. GPS-Systeme beispielsweise sind auf die militärische Forschung zurückzuführen, helfen uns aber auch allen im Alltag. Daher stehen wir entschieden für die Freiheit der Forschung“, erklärt Zeißler weiter.

Den Beschluss findest Du hier

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Kontaktperson

Sebastian Sommer

Landesvorsitzender

s.sommer@ltg.hessen.de

Nils Zeißler

Referent für Bildung, Wissenschaft und Kultur

+49 6257 68211
nils.zeissler@ju-hessen.de