Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Politik bis Ende dieses Jahres die Hartz-IV-Regelsätze transparenter und dem Bedarf angemessener gestalten.

Kernpunkt ist hier die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Junge Union Hessen (JU) fordert schnellstens Nachbesserungen bei den Kindersätzen. „Möglichst rasch muss den Kindern geholfen werden und der Regelsatz erhöht werden. Kinderarmut ist ein großes Problem in unserer Gesellschaft, vor dem wir nicht wegschauen dürfen. Die JU Hessen thematisiert dies schon seit langem“, so Ingmar Jung, Landesvorsitzender der JU Hessen. Im Hinblick auf die Sätze für Erwachsene sollen nach dem Willen der JU Hessen Gutscheinmodelle auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden. „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf fordert. Dies muss nicht zwangsläufig eine Erhöhung der Geldleistungen bedeuten. Vielmehr muss geprüft werden, ob Gutscheine beispielsweise für Lebensmittel oder Kleidung ausgegeben werden können, mit denen der Bedarf gedeckt werden kann. Ein Missbrauch der Mehrleistung – ein Konsum von Zigaretten und Alkohol durch die Eltern zum Nachteil der Kinder – müsse ausgeschlossen werden!“, formuliert Alexander Krey, Pressesprecher der JU Hessen, die Forderung.

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