Die Junge Union (JU) Hessen begrüßt den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren beim Ehegattensplitting. Die JU sieht in der Gesetzesänderung einen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Ehe. Keine Gleichstellung soll es nach Willen der JU beim Adoptionsrecht geben.

„Wir gehen davon aus, dass die Gesetzesänderung mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet wird und somit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umgesetzt wird. Es ist anerkennenswert, wenn sich zwei Menschen das Versprechen geben, ein Leben lang füreinander Verantwortung zu übernehmen. Ob sie dies als Ehepaar oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft standesamtlich besiegeln, stellt aus unserer Sicht keinen  Unterschied dar. Sie tragen damit dieselbe Verantwortung, daher sollten sie auch dieselben Rechte bekommen. Deshalb ist die Gleichstellung beim bestehenden Ehegattensplitting richtig!“, betont René Kirch, Referent für Soziales, Familie und Gesundheit im JU-Landesvorstand.

Die rechtliche Gleichstellung beim Ehegattensplitting ändert nach Auffassung der Jungen Union aber nichts daran, dass es sich beim Ehegattensplitting um kein zukunftsfähiges Modell handelt. Die Jugendorganisation fordert die Weiterentwicklung des Ehegatten- zum Familiensplitting. „Wir sind uns alle einig, dass wir Familien stärker fördern wollen. Daher sollten wir dies auch tun und das Familiensplitting einführen. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und Kinder wachsen in Familien auf. Sie gilt es zu unterstützen. Das Familiensplitting ist dafür der richtige Weg!“, so René Kirch.

Anders als in allen anderen Bereichen lehnt die Jungen Union Hessen eine vollständige Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht ab. Zwar haben Homosexuelle nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein eingeschränktes Adoptionsrecht – eine generelle Gleichbehandlung von adoptionswilligen homo- und heterosexuellen Paaren soll es nach JU-Auffassung aber nicht geben. „Kinder haben grundsätzlich ein Recht auf Vater und Mutter. Ihr Wohl muss an erster Stelle stehen. Wir wollen deshalb nicht, dass homo- und heterosexuelle Paare im Adoptionsrecht gleichbehandelt werden!“, erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Union, Dr. Stefan Heck.

Mit diesen Positionen stützt sich die Jungen Union  auf Beschlüsse des diesjährigen JU-Landestages am Pfingstwochenende. Dort verabschiedeten die Delegierten einen Antrag, der eine umfassende Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft fordert und gleichzeitig eine Gleichstellung im Adoptionsrecht ablehnt. In einem zweiten Antrag forderten die Delegierten den Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Familiensplitting.

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