Die Junge Union Hessen fordert zum Antritt der neuen Bundesregierung die CDU auf, bei der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarten rentenpolitischen Ziele genau darauf zu achten, dass diese nicht noch weiter zu Lasten der jungen Generation gehen. „Gerade der abschlagsfreie Renteneinstieg mit 63 wird die Rentenkasse massiv belasten und stellt eine deutliche Ungleichbehandlung der Generationen dar. Während unsere Generation mit einem steigenden Renteneintrittsalter rechnen muss, soll für einen Teil der Generation, die in den nächsten Jahren in Rente geht, das Renteneinstiegsalter noch einmal gesenkt werden,“ sagt der Referent für Soziales, Familie und Gesundheit der Jungen Union Hessen, René Kirch.

„Ich sehe natürlich das Problem, dass viele Berufe Menschen so beanspruchen, dass sie nach spätestens 45 Jahren nicht mehr in der Lage sind, diesen Beruf voll auszuüben. Daher finde ich es gut, dass diese Arbeitnehmer nach heutiger Rechtslage mit 65 in Rente gehen können!“ betont Kirch. Nach Überzeugung der Jungen Union ist dies aber nur eine Möglichkeit, dem höheren abschlagsfreien Renteneintrittsalter, welches schon aus demographischen Gründen noch weiter steigen wird, zu begegnen. „Viel wichtiger ist, die Arbeitsbedingungen in besonders belastenden Berufen so zu verbessern, dass die Menschen länger arbeiten können“, erläutert Kirch.

Die Junge Union hatte die Anhebung des Renteneinstiegsalters auf 67 Jahren begrüßt, da diese Entscheidung zur Finanzierbarkeit der Rentensysteme beiträgt. Verbunden war diese Anhebung, die die letzte Große Koalition durchgesetzt hatte, mit einer Klausel, wonach man nach 45 Beitragsjahren bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei Rente beziehen kann. Warum diese Regelung nun auf das 63. Lebensjahr gesenkt werden soll, ist für die Junge Union Hessen nicht nachvollziehbar. Die Junge Union hegt die Befürchtung, dass die Ausgestaltung dieses Beschlusses aus dem Koalitionsvertrag in dem von Andrea Nahles geführten Sozialministerium noch weiter aufgeweicht wird. „Es ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass in die 45 Erwerbsjahre bis zur Rente mit 63 maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit fallen. Daran muss nun auch festgehalten werden. Dieser für uns bereits schmerzliche Kompromiss darf unter keinen Umständen weiter verwässert werden“, betont René Kirch.

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