Die Junge Union Hessen befürchtet durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Bundeskriminalamts-Gesetz negative Auswirkungen für die Innere Sicherheit. „Eine Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz ist ein stetig währender Grundkonflikt. Eine Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung durch die unabhängige Justiz ist zwar zu begrüßen, allerdings halten wir das Urteil der Bundesverfassungsrichter insofern für bedenklich, als dass man den Ermittlern die Möglichkeit einschränkt, bereits vor einem konkreten Terroranschlag tätig zu werden und nicht erst, wenn die Straftat schon begangen wurde“, sagte der Landesvorsitzende der Jungen Union Hessen und Bundestagsabgeordnete, Dr. Stefan Heck.

„Es ist schwer verständlich, wie in Zeiten konkreter Terrorgefahren für Europa und dem damit einhergehenden Bedürfnis nach effektiveren und besser vernetzten Polizeibehörden nun durch die Verfassungsrichter das Gegenteilige erfolgt, nämlich das Aufweichen von Anti-Terror-Gesetzen. Dabei gab das BKA-Gesetz den Sicherheitsbehörden keine Allmacht zum Ausspähen von Daten und die Verletzung der Privatsphäre per se, denn nur wenn hinreichende Verdachtsmomente für eine konkrete Anschlagsplanung oder terroristische Angriffe vorlagen, durften die Kriminalbehörden erst ermitteln. So konnten mit Hilfe dieser Daten, und im Verbund mit nationalen und internationalen Geheimdiensten, konkrete Anschlagspläne, wie beispielsweise die der Sauerlandgruppe, vereitelt werden. Es ist zu hoffen, dass das Urteil nicht zur Gefahr für die Innere Sicherheit wird“, so Bastian Zander, Referent für Inneres im JU-Landesvorstand. „Die Bundesregierung ist nun gefragt, ein verbessertes BKA-Gesetz vorzulegen, dass die Mängel am Datenschutz beseitigt. Wir sehen dies aber auch als Chance, das Gesetz auf einen aktuellen Stand zu bringen, der zum Wohle der Inneren Sicherheit auf die immer stärker werdende Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus reagiert."

Die Junge Union Hessen wird zu ihrem 96. Landestag an Pfingsten in Rotenburg an der Fulda einen umfangreichen Grundsatzantrag zur Wahrung der Inneren Sicherheit zur Abstimmung stellen.

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