"Die Kritik an der Wiedereinführung des Einsatzes von Kennzeichenlesegeräten als Fahndungshilfsmittel stößt bei der Jungen Union Hessen auf Unverständnis", teilte der Landesvorsitzende der Jungen Union Hessen, Ingmar Jung, in einer Pressemitteilung auf die jüngsten Reaktionen zur Überarbeitung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) aus dem Jahr 2009 mit. Mit der Novellierung sei für eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gesorgt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die automatische Erfassung nur unter bestimmten Auflagen zulässig ist.

"Um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, braucht die Polizei Rechtssicherheit“, betonte Jung. Das HSOG genieße den Ruf, eines der modernsten Polizeigesetze in Deutschland zu sein. Deshalb war die Entscheidung der Hessischen Regierungskoalition richtig, mit der Überarbeitung des Hessischen Polizeigesetzes die Nutzung von Kennzeichenlesegeräte wieder aufzunehmen. Den Einsatz wertete Jung als fortschrittliches Fahndungsmittel, um die Verbrechensbekämpfung effizient zu gestalten. Existiert ein Kennzeichen nicht im Fahndungsbestand der Polizei, wird es unmittelbar, automatisch und unwiderruflich gelöscht. "Wer hier von einer gezielten Überwachung spricht, schürt ein Klima des Misstrauens", kritisierte Jung.

Erstaunlich sei auch, ergänzte die innenpolitische Referentin des JU Landesvorstandes Lena Arnoldt, dass die JuLis, die Jugendorganisation der FDP, das Fahndungshilfsmittel kritisiert haben. Schließlich hatte neben dem innenpolitischen Sprecher der CDU, auch der der FDP die Novellierung des HSOG als ein hervorragendes Ergebnis sowie einen wichtigen Baustein für Hessens Sicherheitsarchitektur bezeichnet. Dies sei nicht nur eine Gegenposition zur eigenen Partei, sondern eine Politik auf Augenhöhe mit der Linkspartei. "Wer nichts angestellt hat, muss auch nichts befürchten", stellte Arnoldt fest. Die, die sich für die Freiheit der Bürger einsetzen, müssten sich auch für deren sicheres Leben frei von kriminellen Bedrohungen einsetzen. Denn Freiheit und Sicherheit seien nicht gegensätzlich, sondern bedingen einander. Da unbedenkliche Autokennzeichen mit sofortiger Wirkung gelöscht werden, könne von Bewegungs- und bürgerrechtlichen Einschränkungen keine Rede sein, erklärte die innenpolitische Referentin abschließend.

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