Eine klare Absage erteilt die hessische Junge Union (JU) den Plänen der Bundesregierung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts. Es könne nicht Aufgabe der Politik sein, durch staatlich verordnete Subventionen die Verlagswirtschaft zu stützen.

Der Landesausschuss, das zweithöchste Beschlussgremium der Jungen Union Hessen beschloss unter dem Titel „Ein Plädoyer für ein modernes Verständnis von geistigem Eigentum“ zudem eine Novellierung des Urheberrechtes. Dabei gehe es um einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Urhebers und der Interessen der so genannten Werknutzers. So kann es nach Ansicht der Jungen Union Hessen nicht sein, dass durch den Urheber oder einem „Mittelsmann“ wie einem Verlag reglementiert wird, wie oft ein Produkt verwendet bzw. ob es überhaupt weiterveräußert werden darf. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist es auch an der Wirtschaft, nach dem Vorbild der Musikindustrie entsprechende Geschäftsmodelle im Internet zu entwickeln.

Außerdem trifft die Junge Union Hessen in dem beschlossenen Papier Positionen zu einer Kulturflatrate oder zum Umgang mit dem geistigenEigentum bei Schülern und Studenten.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Henrik Bröckelmann aus dem Bundesvorstand der Jungen Union Deutschlands, Rechtsanwältin Katharina Winter vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Christian Hufgard von der Piratenpartei Hessen, näherten sich die Diskutanten der Definition eines Ausgleiches der Interessen zwischen Urhebern und den so genannten Werknutzern. Diskutiert wurde außerdem über diverse Geschäftsmodelle für den Vertrieb von Produkten.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber warb für eine klare Position der CDU in der Netzpolitik und erntete dafür breite Zustimmung bei der JU.

Zum Hintergrund:

Der Landesausschuss tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Er besteht aus den Delegierten der Kreisverbände und den stimmberechtigten Mitgliedern des Landesvorstandes. Er ist vergleichbar mit einem „kleinen Parteitag“ der CDU.

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