Die Junge Union Hessen schlägt die Einführung eines persönlichen gesetzlichen Pflegekontos vor. Dieses Konto soll bei der gesetzlichen Pflegeversicherung geführt werden. Ab der Geburt soll dort ein kleiner Teil des Kindergeldes eingezahlt werden. Später sollen, wie im heutigen Umlageverfahren, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in das Konto einzahlen. Sollte beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Erziehungszeiten das Vermögen, das sich auf dem Konto angesammelt hat, nicht zur Zahlung der Pflegeleistungen ausreichen, erhält die Person eine staatliche Unterstützung. „Durch die Umstellung von dem Umlageverfahren zu einem kapitalgedeckten Verfahren, stellen wir sicher, dass für jede zu pflegende Person ein Konto für die Pflegeleistungen zur Verfügung steht. Wir sind der Überzeugung, dass wir mit dieser Lösung der Herausforderung des demographischen Wandels begegnen können“, erläutert der Referent für Soziales im JU-Landesvorstand, René Kirch.

 

Zunächst soll die Kapitallösung als Ergänzung zum Umlageverfahren eingeführt werden, langfristig ist die Ablösung des Umlageverfahrens vorgesehen. Die Arbeitgeber würden erst nach der Ablösung des Umlageverfahrens in das „Pflegekonto“ einzahlen.

 

Die Junge Union Hessen möchte sich mit diesem Vorschlag konstruktiv an der Diskussion über die Finanzierung der Pflegeleistungen beteiligen und einen zukunftsfähigen Vorschlag unterbreiten. Nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Elternunterhalt ist auch die Finanzierung von Pflegeleistungen wieder in die Diskussion gekommen. „Wir stehen grundsätzlich zu der Verpflichtung, dass Kinder ihre Eltern im Alter finanziell unterstützen müssen! Allerdings wird die Finanzierungslücke, die durch den Elternunterhalt gedeckt werden muss, durch unseren Vorschlag minimiert,“ ist René Kirch überzeugt.

 

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