Die Junge Union Hessen spricht sich für eine Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes aus. Nach Überzeugung der Jungen Union sollen Gemeinden und Städte verkaufsoffene Sonntage auch unabhängig von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen genehmigen können. Nicht ändern möchte die Junge Union hingegen die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage: Maximal sollen die Gemeinden und Städte auch weiterhin vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigen können. Für die Junge Union sind der Schutz des Sonntages und die Verankerung in den gesetzlichen Regelungen wichtig. Sie spricht sich klar gegen Forderungen aus, die Ladenöffnung an Sonntagen auszuweiten. Auch die Adventssonntage und gesetzlicher Feiertage sollen weiterhin ausnahmefrei bleiben.

„Die Verankerung des arbeitsfreien Sonntags im Grundgesetz ist die richtige Weichenstellung gewesen: Wir benötigen einen Tag in der Woche, an dem das öffentliche Leben ruht!“ betont der Referent für Soziales, Familie und Gesundheit der Jungen Union Hessen, René Kirch.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern genehmigt Hessen mit maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen wenige Ausnahmen vom Sonntagsschutz, was die Junge Union ausdrücklich begrüßt. Die Regelung, dass diese verkaufsoffenen Sonntage nur bewilligt werden dürfen, wenn sie im Zusammenhang zu Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen, sorgt in vielen hessischen Städten jedoch für Streit und letztendlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. „In vielen Fällen, wie zurzeit in meinem Wohnort Darmstadt, muss ein Gericht entscheiden, ob der verkaufsoffene Sonntag rechtmäßig genehmigt wurde. Immer wieder steht die Frage im Mittelpunkt, ob die zeitgleiche Veranstaltung nur organisiert wurde, um den verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen. Diese Fragestellung und die damit verbundenen gerichtlichen Auseinandersetzungen wollen wir beseitigen. Wir werden aber auch weiter dafür kämpfen, dass es keine weiteren Einschnitte in den Sonntagsschutz gibt“, erläutert René Kirch. 

 

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