„Es kann nicht sein, dass das bewusste Fahren ohne Fahrerlaubnis völlig sanktionslos wird. Es muss klar sein, dass Leistung etwas kostet und die Erschleichung von Leistung unsolidarisch ist. Warum sollte jemand, der für sein Ticket zahlt, Verständnis für jemanden aufbringen, der nicht zahlt und dabei keine staatlichen Sanktionen zu befürchten hat?“, heißt es vom Landesvorsitzenden der JU Hessen, Sebastian Sommer.

Einer Herabstufung des Straftatbestandes zu einer Ordnungswidrigkeit stehen die Nachwuchspolitiker der CDU Hessen hingegen offener gegenüber. „Es muss geprüft werden, ob die Einführung einer Ordnungswidrigkeit zu einer nennenswerten Entlastung der Hessischen Justiz führen würde, schließlich ist auch bei Ordnungswidrigkeiten im Falle eines Einspruchs durch den Betroffenen eine Behandlung durch die Gerichte notwendig“, betont die Referentin der JU Hessen für Justiz, Katharina Wagner. Weiter sieht die Junge Union die Einführung einer Ordnungswidrigkeit hinsichtlich Jugendlicher und Heranwachsender problematisch. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass familiäre Probleme hinter der Schwarzfahrt liegen. Dabei sei es vor allem das Strafverfahren, das einen individuellen Blick auf den Täter ermögliche. Wagner führt jedoch aus: „Ein wesentlicher Vorteil wäre aber sicherlich, dass eine Ersatzhaft bei einer Ordnungswidrigkeit nicht verhängt werden kann. Dies würde einen Entlastungseffekt für die Justizvollzugsanstalten bedeuten, die Ersatzfreiheitsstrafen vollstrecken und dabei nicht unerhebliche personelle und finanzielle Ressourcen aufbringen müssen. Diese können an anderer Stelle sinnvoller genutzt werden“.

Hintergrund: Diesen Montag hat der Rechtsausschuss des Bundestages über einen Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke beraten. Dabei ging es um die gänzliche Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Nach aktueller Rechtslage stellt das Schwarzfahren in Bus und Bahn gem. § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat dar, für die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Wenn Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Aus Sicht der Linken sei insbesondere die Möglichkeit der Verhängung einer (Ersatz-)Freiheitsstrafe aus sozialen Gesichtspunkten problematisch, da meist Personen betroffen seien, die ohnehin bereits am Rande unserer Gesellschaft ständen.

Dass die Lebensdauer des § 265a StGB begrenzt sein könnte, zeichnet sich schon des Längeren in der politischen Diskussion ab. Insbesondere mehren sich seit einigen Jahren die Stimmen, die eine Herabstufung des Schwarzfahrens von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit fordern – so beispielsweise jüngst der Deutsche Richterbund Baden-Württemberg. Der Gesetzesentwurf der Linken verleiht der Diskussion mit der Forderung der gänzlichen Entkriminalisierung jedoch neue Brisanz.

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